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Leitbild und Informationen

Anlässlich des Informationsabends vom 23. Mai 05 haben sich einige
Eltern grundsätzlich bereit erklärt sich am Aufbau einer Elternmitwirkung
an der Volksschule Büron aktiv zu beteiligen.
Auf Grund dieser Bereitschaft fand am 16. Juni 05 ein erstes Treffen
aller interessierten Eltern mit Vertretern der Schulpflege und der
Lehrerschaft statt. Die Anwesenden haben beschlossen, dass für die
Schule Büron definitiv eine Elternmitwirkung geschaffen wird.
Nachdem nun das Grundgerüst in Form des Elternforums erstellt
ist, sind wir zurzeit damit beschäftigt uns intern zu organisieren.
Gleichzeitig laufen Abklärungen betreffend anstehenden Bedürfnisse,
Machbarkeiten von Projekten sowie deren Finanzierungen.

Ziele

Die Elternmitwirkung
  • hilft, eine Gesprächskultur zwischen Eltern und
    Schule zum Wohle der Kinder und Jugendlichen aufzubauen.
  • fördert das Vertrauen zwischen den Erziehungsberechtigten und der Schule
  • fördert die Schulqualität, indem die Intressen aller an der Schule Beteiligten wahrgenommen werden.

Gesetzliche Grundlage

Das Gesetz über die Volksschulbildung vom 01.01.2000 bildet die
Grundlage für die Elternmitwirkung.

§18 Begriff
Erziehungsberechtigte sind Eltern und andere Personen, die nach
Massgabe des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs berechtigt sind,
Kinder bei Entscheidungen in schulischen Belangen zu vertreten.

§19 Mitwirkung
Die Erziehungsberechtigten entscheiden darüber, ob die von ihnen
Vertretenen die öffentliche Volksschule, eine private Volksschule oder
Privatunterricht besuchen.

Sie wirken im Rahmen der Rechtsordnung beim Eintritt in die
Kindergartenstufe, in die Primarstufe und in die Sonderschule, bei der
Beurteilung der Lernenden sowie beim Übertritt in die Sekundarstufe I
und beim Entscheid über die Nutzung von Förderangeboten mit.

Sie haben im Rahmen der Rechtsordnung das Recht,
den Unterricht und die Schulveranstaltungen ihrer Kinder zu besuchen.

Der Regierungsrat regelt die allgemeinen, die Schulpflege die
örtlichen Mitwirkungsrechte in Reglementen.

§22 Zusammenarbeit
Die Erziehungsberechtigten können im Rahmen des Leitbildes
der Schule und der Schulordnung bei der Gestaltung der
Schule mitwirken.
Sie arbeiten bei der Ausbildung und Erziehung der Lernenden
ihrer Verantwortlichkeit gemäss mit den Lehrpersonen und der
Schulleitung zusammen.

Projekte

  • Aufgabenhilfe
  • Informationen über Berufswahl/Berufschancen
  • Umgang miteinander
  • Lesezirkel
  • Deutschkurse für fremdsprachige Eltern

Selbstverständlich sind neue, zusätzliche Anregungen, Ideen und Projekte jederzeit willkommen. Zudem hoffen wir auch auf weitere Eltern die sich entschliessen können, aktiv im Forum mitzuarbeiten und so allen Kindern der Schule Büron eine noch bessere Ausgangslage für die Zukunft zu ermöglichen. Nebst einer generellen Mitarbeit ist auch eine projektbezogene Mitarbeit sehr willkommen. Für sämtliche weiteren Informationen stehen Ihnen die Mitglieder des Elternforums jederzeit gerne zur Verfügung.


 
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